Wir müssen für den Getränkeausschank auf eurer Veranstaltung Tresenkräfte bzw. Personal für den Kassendienst anstellen. Dafür melden wir euch offiziell bei der MiniJob-Zentrale als kurzfristig geringfügig Beschäftigte an. Jede Arbeitskraft füllt dafür eine „Anmeldung für kurzfristige Beschäftigte“ aus und schickt sie ab. Wichtig ist die Angabe der Sozialversicherungsnummer, ihr findet sie auf euren Gehaltsabrechnungen. Sie sieht so aus: z. B
26 181190 K 502 oder 66 141099 B 002
Der Link für die Anmeldung der Arbeitskraft lautet:
https://login.lajuservicegmbh.de/ak
Voraussetzung für die Anstellung als Tresenkraft:
- Volljährigkeit
- Kein Bezug von staatlichen Leistungen: Arbeitslosengeld I und II, Mutterschaftsgeld, Hinterbliebenenrente
- Für den Nachweis, wie ihr krankenversichert seid, reicht je ein Foto von Vorder- und Rückseite eurer Krankenkarte. Macht also zwei Fotos mit eurem Handy und ladet die Bilder im Zuge der Datenerfassung mit hoch.
Eine Anstellung trotz voll ausgeschöpften MiniJob ist möglich!
Anzahl der benötigten Arbeitskräfte:
Für Kasse und Organisation werden offiziell 6 Arbeitskräfte benötigt. Für den Ausschank eine Arbeitskraft pro 1000€ voraussichtlicher Getränkerechnung.
Ausschank + Kasse→ Arbeitskräfte=(voraussichtliche Getränkerechnung / 1000)+6
nur Ausschank → Arbeitskräfte=voraussichtliche Getränkerechnung / 1000
nur Kasse → Arbeitskräfte=6
Die Anmeldungen müssen mindestens 4 Tage VOR der Fete abgeschickt worden sein, damit die Arbeitskräfte auch rechtzeitig bei der Minijob Zentrale angemeldet werden können.
Bei unerwartet hohem Getränkeverbrauch können Arbeitskräfte auch noch kurz nach der Veranstaltung nach gemeldet werden (innerhalb einer Woche).
Der Mindestlohn beträgt aktuell 12,82€.